Kurs- und Buchungs AGB

Kurs- und Buchungs AGB

Hier findest du die AGB für alle Kurse und Buchungen, gemeinsam sparen wir so Papier und Speicherplatz und tragen damit gleich noch zum Umweltschutz bei. Solltest du Fragen haben, dann nimm bitte Kontakt auf und du erhältst umgehend eine Antwort. Hier findest du auch gleich das Anmeldeformular als Download.


​AGB

Gegenstand der Vereinbarung
Der Kunde überträgt dem Anbieter die Durchführung der Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des gebuchten Kurses.

Anmeldung
Mit Eingang der verbindlichen Anmeldung (Formular) besteht ein gültiger Vertrag zu den hier vorliegenden AGB, dies bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift.

Bestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:

  • die Leistungsbeschreibung des Anbieters,
  • das Angebot des Anbieters oder
  • der in der Kursbeschreibung ausformulierte Gegenstand des Vertrages.

Dauer
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
Die genauen Termine werden vom Anbieter mit dem Kunden vereinbart und sind gültig.

Art und Umfang der Leistungen
Der Anbieter verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen kompetent und professionell im entsprechenden Rahmen auszuführen.

Fremdleitsungen
Anreise, Eintritte, Übernachtung, Verpflegung, Seilbahnen, etc. sind Fremdleistungen und, sofern nicht anders angegeben, nicht im Veranstaltungspreis enthalten. Sie stellen keine Leistung von KletterPuls dar.

Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig – erforderlichenfalls auch zu Beginn der Veranstaltung oder noch während der Veranstaltung – das Veranstaltungsprogramm abzuändern, wenn er bei objektiver Betrachtung berechtigterweise die Auffassung vertreten kann, dass eine Durchführung des geplanten Programms aufgrund von Witterungsbedingungen und/oder aktuellen Geländeverhältnissen zu einer übermäßigen Gefährdung der Teilnehmer führen kann. Der Veranstalter ist in solchen Fällen bemüht, ein möglichst adäquates Alternativprogram anzubieten. In einem solchen Falle kann der Kunde wahlweise entweder an dem angebotenen Alternativprogramm teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten.

Weisungsfreiheit
Der Anbieter unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Kunden.

Auftragserfüllung
Die Leistungen des Anbieters gelten als erfüllt, wenn der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Dies erfolgt schriftlich.

Vergütung
Der Anbieter erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in der entsprechend vorher festgelegten Höhe (siehe Angebotsdetails, Kursbeschreibung, Mailkontakt, o.ä.). Nach Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnung, womit der gesamte Preis fällig wird. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Für die rechtzeitige Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei der Firma KletterPuls an.
Bei Angeboten die auf Stundenbasis abgerechnet werden, bezieht sich die Vergütung auf angefangene Stunden, diese werden immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Hier leistet der Kunde die Vergütung innerhalb der angegebenen Frist nach Erhalt der Rechnung.

Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma KletterPuls jederzeit auf die Entgegennahme von Leistungen der Firma KletterPuls verzichten. Tritt der Kunde nach Unterschrift und Eingang der verbindlichen Anmeldung bei KletterPuls von der Veranstaltung zurück, so entstehen folgende Stornokosten:

  • Bis 30. Tag vor Antritt: 10%
  • 29.-15. Tag vor Antritt: 50%
  • 14.-05. Tag vor Antritt: 75 %
  • 04.-01. Tag vor Antritt: 90%
  • Am Tag des Antritts, bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise: 100%

Ein notwendiger Rücktritt sollte im eigenen Interesse unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Nachbesetzung eines frei gewordenen Platzes durch eine Person von der Warteliste können die Stornokosten ggf. reduziert werden (ohne Gewähr).

Rücktrittsrecht des Veranstalters
Aus wirtschaftlichen Gründen sind für die einzelnen Veranstaltungen, die in den Angeboten jeweils genannten Mindesteilnehmerzahlen für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, macht der Veranstalter dem Kunden ein neues Angebot. Kommt es nicht zustande, kann der Veranstalter vom Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Kunden bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten.

Haftung und Versicherung
Für Schäden die nachweislich der Trainer zu vertreten hat, haftet dieser im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

Hinweis auf besondere Gefahren bei allen Veranstaltungen
Touren im Gebirge und in Kletteranlagen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Bergführers bleibt ein durch die Sportart bedingtes, erhöhtes Grundrisiko bestehen! Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung! Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung des Unternehmens betrauten Personen zurückzuführen sind. Angemessener Versicherungsschutz (z.B. Auslandsreisekranken- / Unfall- / Bergekosten-Versicherung) ist Sache des Teilnehmers. Grundsätzlich kann hierfür z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung und die Mitgliedschaft in einem Alpenverein empfohlen werden. Um das finanzielle Risiko bei mehrtägigen Veranstaltungen gering zu halten wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen

Die Haftung des Veranstalters bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Soweit der Veranstalter für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den nach der Art der Pflichtverletzung vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei einem dem Veranstalter zurechenbaren Verlust des Lebens. Soweit die Haftung des Veranstalters nicht ausgeschlossen ist, verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Kunden bzw. der grobfahrlässigen Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Dies gilt nicht, wenn dem Veranstalter Arglist vorwerfbar ist.

Sonderbestimmung
Das Tourenprogramm der Outdoor- und Felskurse wird geplant und geleitet von IVBV Bergführer Tobias Zehetmeier

Sonstige Bestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger IPR-Kollisionsnormen Anwendung.

Datenverarbeitung und -speicherung anlässlich der verbindlichen Anmeldung
Ich stimme der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten insbesondere zur Organisation, Zusendung von Zahlungsaufforderungen und notwendiger anderweitiger Verarbeitung, die zur Erfüllung der Aufgaben des Auftragnehmers notwendig sind zu. Des Weiteren stimme ich der Zusendung von regelmäßigen Informationen (2-6 mal p.a.)  zu. Mir ist bewusst, dass ich dies jederzeit widerrufen kann.

Erfüllungsort / Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren Bad Tölz als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.